Wir brechen auf - für die Zukunft
Unsere Vision:
"Wir sind die katholische Kirchengemeinde in Wernau, die als vielfältige Gemeinschaft den christlichen Glauben teilt. Wir machen die frohe Botschaft des Evangeliums an vielen Orten sichtbar und erlebbar."
Der Weg zu unserer NEUentwicklung
Juni 2024
Gemeindeversammlung
Wo stehen wir in unserem Immobilienprozess, wie weit sind wir und was soll das gemeinsame Neue werden am Standort in der Stadtmitte? So können die vielen Fragen gebündelt werden, die 80 Gemeindemitglieder aus beiden Teilgemeinden bewegt haben, an dieser ersten, offenen Gemeindeversammlung teilzunehmen. Der Gemeindesaal von St. Magnus war nach dem vorverlegten Sonntagsgottesdienst gut gefüllt, als nach der motivierenden Begrüßung direkt mit dem informativen Teil die Grundlage für den folgenden Dialog dargestellt wurde.
Dies waren die Kernpunkte:
- Der Stand der bereits getroffenen Entscheidungen,
- die Bedeutung der Machbarkeitsstudie mit drei machbaren Versionen,
- die Gründe für die Entscheidung des Gesamtkirchengemeinderates und die noch erwartete Bedarfsanerkennung durch die Diözese.
In einer aktiven Phase waren die Teilnehmenden aufgefordert, direkt miteinander in Gesprächsgruppen auf diese zwei Leitfragen einzugehen:
- Wie wirkt das NEUE am gemeinsamen Standort auf mich?
- DAS möchte ich für die weiteren Entscheidungen mitgeben …!
In der dritten Phase wurden die vielen Fragen, Kommentare, Vorschläge und Bedenken zu einem Gesamtbild zusammengetragen. Die Organisationsberaterin Alessandra Class hat die intensive, lebendige Aussprache und Diskussion strukturiert und moderiert. Es ist nicht möglich, an dieser Stelle im ersten Rückblick die Quintessenz zu erstellen. Die Bündel mit Fragen, Meinungen, Vorbehalte zu den Bereichen Standort, Finanzen, Ökumene und Kooperationen, Kindergarten und St. Erasmus wird das Prozessteam demnächst voll beschäftigen!
Februar 2024
Machbarkeitsstudie
Die in Auftrag gegebene Machbarkeitstudie wurde vom Architekturbüro KUBUS360 am 3. Februar durch Herrn Dietz und Frau Rottner in einer außerordentlichen Klausur des Gesamtkirchengemeinderates vorgestellt.
Drei Entwürfe wurden vorgestellt. Sie können die grundlegenden Kriterien der Machbarkeit wie Lage, Bausubstanz der Gebäude, Mindestvorgaben von funktionalen Erfordernissen und des Raumbedarfs erfüllen. Sie wären machbar, wenn auch in unterschiedlicher Weise, mit verschiedenen Vorteilen und Nachteilen. Die drei Modelle werden bei der Vorstellung in der Klausur als „neu“ bezeichnet, da sie eine Weiterentwicklung und Präzisierung gegenüber einem ersten Entwurf darstellen. Unsere Rückmeldungen an KUBUS360 vom Dezember zu diesem ersten Ansatz sind nun einbezogen.
Die vielen Nachfragen zu den Entwürfen aus dem Gesamtkirchengemeinderat GKGR, konnten durch Herrn Dietz und Frau Rottner kompetent erläutert werden. Nach dem Dank an beide und ihrer Verabschiedung entwickelte sich eine rege Diskussion über Vor- und Nachteile der verschiedenen Entwürfe. Auch die Stellungnahmen von Dekan Weber und Bezirksarchitekt Eberhardt fanden Beachtung. Mit einer ersten Tendenzabstimmung endete diese außerordentliche Klausursitzung.
Nun war noch eine richtungweisende und verbindliche Entscheidung durch den Gesamtkirchengemeinderat erforderlich. In seiner Sitzung am 7. Februar 2024 hat der GKGR über die drei Entwürfe der Machbarkeitsstudie abgestimmt. Die Vorteile und Nachteile wurden nochmals abgewogen. Die Entscheidung ist bei einer Enthaltung sehr deutlich für den Entwurf 1.2, also für das „Haus in Haus Prinzip inklusive Erweiterung mit einem Neubau“ gefallen.
Mit dieser Weichenstellung ist der sehr wichtige Meilenstein 4 voll erreicht. Auf dieser Grundlage wird der Antrag auf die Bedarfsanerkennung beim Bischöflichen Ordinariat in Rottenburg gestellt und präzisiert.
Erläuterung zum Entwurf 1.2
A Der Raum für Gottesdienst und Andacht wird kleiner, ist jedoch offen in der Ausgestaltung (flexible Trennwände, bewegliche Bestuhlung etc.)
B Der in sich abgeschlossene Jugendbereich ist in einer sogenannten „Box-Konstruktion“ mit zwei Stockwerken im jetzigen Chorraum geplant.
C Die Kindertagestätte (zweigruppig) ist im seitlichen Anbau untergebracht.
D Im Neubau sind die Gemeinderäume, das Pfarrbüro, die Pfarrerwohnung und Technikräume untergebracht.
Juli 2023
Auftrag zur Machbarkeitsstudie
Der Gesamtkirchengemeinderat hat in der Sitzung vom 5. Juli 2023 eine Machbarkeitsstudie mit einstimmigem Beschluss in Auftrag gegeben. Diese Studie dient „zur Überprüfung eines multifunktionalen Gemeindezentrums mit Pfarramtsräumen, Pfarrwohnung und Kindertagesstätte (3-gruppig) inklusiv Kirchenraum – am bestehenden Standort St. Magnus.“
Zwei Varianten sollen untersucht werden:
- Integration der Nutzungen in die bestehende Kirche St. Magnus
- Abriss der vorhandenen Kirche und kompletter Neubau
Bei beiden Varianten soll auch die Grundstücksfläche ermittelt werden, die zur Gegenfinanzierung verpachtet oder veräußert werden könnte. Das Bischöfliche Bauamt wird nun diesen Auftrag ausführen und dafür sorgen, dass eine qualifizierte Machbarkeitsstudie als Basis für alle weiteren Planungen und Entscheidungen dienen kann. Wenn diese Machbarkeitsstudie vorliegt und die Fakten und Eckpunkte für die baulichen und finanzierbaren Machbarkeiten bestimmt sind, kann es um die Planungsfindung für die Umsetzung einer der Varianten gehen.
Januar 2023
Kontakt mit dem Bischhöflichen Ordinariat
Bei der Umsetzung der Zielmarkierungen werden wir uns an die Bischöfliche Bauordnung halten und eng mit dem Bischöflichen Bauamt zusammenarbeiten. So hat sich der Pastoralausschuss an das Bischöfliche Ordinariat und dessen Diözesanbaumeister im Bischöflichen Bauamt gewandt. In einer Besprechung mit dem Diözesanbaumeister Dr. Schwieren konnte der Pastoralausschuss über den aktuellen Stand des Prozesses und der Entscheidungen berichten. Diese Entscheidungen wurden vom Diözesanbaumeister sehr positiv aufgenommen. Die Unterstützung wurde der Gesamtkirchengemeinde klar zugesagt.
November 2022
Der richtungsweisende Beschluss
Am 9. November 2022 hat der Gesamtkirchengemeinderat seinen richtungsweisenden Beschluss für die katholische Gesamtkirchengemeinde Wernau gefasst:
Unter dem Ziel:
„Gemeinsam aufbrechen durch NEUentwicklung“
beinhaltet der Beschluss folgende Kernaussagen:
- Es gibt einen künftigen, zentralen Standort der Gesamtkirchengemeinde in der Kirchheimer Straße 114. Die Gesamtkirchengemeinde soll mitten im Leben der Stadt Wernau mit neuer Namensgebung präsent sein.
- Es wird eine zukunftsorientierte, multifunktionale Neugestaltung von Gebäuden und Kirche mit integrierter Kindertagesstätte und Außenbereich angestrebt.
- Bestehende Liegenschaften beider Kirchengemeinden müssen reduziert oder vielleicht auch aufgegeben werden.
Diese Kernaussagen sind gleichzeitig Zielmarkierungen. Sie sind von fundamentaler Bedeutung für die Ausrichtung, Entwicklung und Gestaltung des räumlichen Bedarfs für das Gemeindeleben künftiger Generationen in Wernau: für die Feiern der Liturgie, für Zusammenkünfte, für soziale Angebote der verschiedenen Generationen, für soziale, spirituelle und kommunikative Initiativen.
Oktober 2022
Wie kam es zum Imobilienprozess?
Nachdem das Pastoralkonzept stand, beschäftigte sich der Pastoralausschuss und in der Klausur der Gesamtkirchengemeinderat mit folgendem Sachverhalt: An nahezu allen kirchlichen Gebäuden besteht Sanierungsbedarf. Die diesjährige, vorgeschriebene Bauschau und die damit aufgedeckten Mängel zwingen zum Handeln. Schnell kam die Frage auf, wie die geforderten Maßnahmen bei rückläufigen Kirchensteuern finanziert werden können. Der Blick auf die bauliche Mängelliste und auf die aktuellen jährlichen Kosten im Haushalt der Gesamtkirchengemeinde einschließlich unserer vier Kindergärten führte schließlich zur Erkenntnis, dass die Investitionen in die Sanierung und den Erhalt des Gebäudebestandes die Finanzlage der Gesamtkirchengemeinde überfordert. Daraus folgte dann schnell die zweite Erkenntnis, dass es sinnvoll ist, in eine Neugestaltung zu investieren. Nach der Fragestellung “Wo kann und soll etwas Neues entstehen?“ und intensivem Austausch darüber, kam man am Ende der Klausur zum Ergebnis, dass auf dem Gelände von St. Magnus, in der Stadtmitte und im Alltagsleben der Stadt, etwas NEUES entstehen soll. So kam es dann zum gefassten Ziel: „Gemeinsam Aufbrechen durch NEUentwicklung“ mit den im Beschluss genannten drei Kernaussagen. Diese richtungsweisenden Kernaussagen sind der Grundstein für das Neue, das entstehen soll. Zusammen mit der Pastoralkonzeption dient der Beschluss auch als Position und Grundlage für die Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der Diözese.
Sommer 2022
Verabschiedung unseres Pastoralkonzepts
Unsere Einladung: „Komm her, freu dich mit uns, tritt ein. Der Herr will unter uns sein, er will unter den Menschen sein.“ |
Unsere Vision: Wir sind die katholische Kirchengemeinde in Wernau, die als vielfältige Gemeinschaft den christlichen Glauben teilt. Wir machen die frohe Botschaft des Evangeliums an vielen Orten sichtbar und erlebbar. |
Wir sind die katholische Kirchengemeinde in Wernau … | … die als vielfältige Gemeinschaft... | … den christlichen Glauben teilt. | Wir machen die frohe Botschaft des Evangeliums… | …an vielen Orten sichtbar und erlebbar. |
Wir verstehen uns als eine katholische Kirchengemeinde, als Einheit nach innen und nach außen und werden so wahrgenommen. | Wir leben und handeln als Gemeinschaft, in der Vielfalt der Generationen, der Herkünfte, der Interessen und der Lebenssituationen unserer Mitmenschen. | Für die Kommunikation in Glaubensthemen und Glaubensfragen sind vielfältige Gelegenheiten und Begegnungsräume vorhanden. | Unsere Basis ist das Zweite Vatikanische Konzil. Wir bieten zeitgemäße Zugänge zur kirchlichen Lehre an. | Wir nutzen vielfältige Gelegenheiten, Orte und Anlässe zur Begegnung und bleiben offen für Neues |
Ziele:
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November 2021 - Juli 2022
Entsteheung des Pastoralkonzepts
Zunächst eingebunden in den Prozess einer Personalentwicklung in der gesamten Diözese, kurz KiamO genannt, hatte der Gesamtkirchengemeinderat Ende 2019 ein Pastoralkonzept erstellt. Dieses Konzept erhielt nur eine vorläufige Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats. Um jedoch in den Immobilienprozess einsteigen zu können, musste weiter ausgeholt und das Pastoralkonzept aussagekräftiger werden. Die bereits enthaltenen Punkte aus der Gemeinde bildeten die Ansatzpunkte für die Weiterarbeit ab November 2021. Der weitere Arbeitsprozess fand im Pastoralausschuss statt und wurde begleitet von der Organisationsberaterin Alexandra Class vom Institut für Fort- und Weiterbildung der Diözese. Der Leitsatz, unsere „Einladung“ wurde ausgetauscht in eine einladende Aufforderung eines Liedes aus dem Gotteslob (GL 148). „Komm her, freu dich mit uns, tritt ein. Der Herr will unter uns sein, er will unter den Menschen sein.“ Unsere Vision, das, für was wir stehen, wurde beibehalten. „Wir sind DIE katholische Kirchengemeinde in Wernau, die als vielfältige Gemeinschaft den christlichen Glauben teilt. Wir machen die Botschaft des Evangeliums an vielen Orten sichtbar und erlebbar.“ Unter der Frage „Wie sieht das konkret aus?“ wurden die Satzteile der Vision gründlich reflektiert und ihr Gehalt weiter herausgearbeitet. Des Weiteren wurden für die Teilbereiche spezifische Ziele für eine zukunftsorientierte Pastoral benannt. Diese wurden mit bestehenden Angeboten abgeglichen, gewichtet und gewertet. Im Bick war dabei immer die Leistbarkeit durch pastorales Personal und Ehrenamt und die „Nachfrage“ und die Bedürfnisse der Gemeindemitglieder heute und mindestens der nächsten 10 Jahre.